An der Technischen Hochschule Mittelhessen ist am Campus Gießen im Fachbereich Bauwesen eine
baldmöglichst zu besetzen.
Die Technische Hochschule Mittelhessen gehört zu den größten Hochschulen angewandter Wissenschaften in Deutschland. Zur Verstärkung unseres Kollegiums suchen wir eine Persönlichkeit mit fundierter Praxiserfahrung in den Bereichen Planung, Bau und Betrieb von Bahnen jeglicher Bauart, insbesondere Vollbahnen, unter der Berücksichtigung des Gesamtsystems Bahn. Sie/Er hat das Berufungsgebiet in Forschung und Lehre (auch in den Grundlagenveranstaltungen) zu vertreten. Voraussetzung sind Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Erwartet werden fundierte Kenntnisse in mindestens zwei der folgenden Gebiete:
Durch den Bezug der Promotion zur Widmung sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden – nach Möglichkeit nachgewiesen – sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen.
Als Technische Hochschule steht der Praxisbezug im Fokus der Ausbildung der Studierenden, so dass erfolgreiche einschlägige praktische Tätigkeiten in der Industrie bzw. in der industrienahen Forschung, beispielsweise in der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, unabdingbar sind.
Es gelten die folgenden formalen Einstellungsvoraussetzungen:
Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung auf eine Professur erfolgt die Einstellung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Im Übrigen wird auf § 67 Hessisches Hochschulgesetz Bezug genommen.
Die Technische Hochschule Mittelhessen strebt im Bereich des wissenschaftlichen Personals die Erhöhung des Anteils der Frauen an. Entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen werden nachdrücklich um ihre Bewerbung gebeten.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich über unser Bewerbermanagementsystem bis 06. Oktober 2024 unter Angabe der Referenznummer an den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen.