An der Technischen Hochschule Mittelhessen ist am Campus Gießen im Fachbereich Wirtschaft (W) eine
baldmöglichst zu besetzen.
Die Technische Hochschule Mittelhessen gehört zu den größten Hochschulen angewandter Wissenschaften in Deutschland.
Erwartet wird die vollumfängliche Vertretung des Berufungsgebiets in Forschung und Lehre (in den Grundlagen- wie auch in den Schwerpunktveranstaltungen). Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften sowie ein erfolgreich abgelegtes zweites juristisches Staatsexamen. Englischkenntnisse in Wort und Schrift sowie die grundsätzliche Bereitschaft, Lehrveranstaltungen ggf. in englischer Sprache zu halten, werden ebenfalls vorausgesetzt.
Erwartet werden insbesondere fundierte Kenntnisse in folgenden Gebieten:
Wünschenswert sind außerdem Kenntnisse in den Bereichen Datenschutzrecht und Digital Rights sowie ein besonderes Interesse an internationalen Zusammenhängen und Rechtsordnungen.
Durch den Bezug der Promotion zur Widmung sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden – nach Möglichkeit nachgewiesen – sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen.
Es gelten die folgenden formalen Einstellungsvoraussetzungen:
Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: Abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung auf eine Professur erfolgt die Einstellung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis. Im Übrigen wird auf § 67 Hessisches Hochschulgesetz Bezug genommen.
Die Technische Hochschule Mittelhessen strebt im Bereich des wissenschaftlichen Personals die Erhöhung des Anteils der Frauen an. Entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen werden nachdrücklich um ihre Bewerbung gebeten.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich über unser Bewerbermanagementsystem bis 27. Oktober 2024 unter Angabe der Referenznummer an den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen.